Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Verkäufe und Lieferungen durch Zehetbauer Fertigrasen GmbH & Co KG („Zehetbauer“) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Lieferbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen nur durch unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit.
1.1.1. Der Versand unserer Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Fehlen nähere Angaben, so wählen wir selbst die zweckmäßigste und für den Kunden günstigste Art der Beförderung.
1.1.2. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zustellkosten bis zu dem mit unserem Lastkraftwagen erreichbaren nächstgelegenen Ort der Zustelladresse (straßenseitiges Gartentor) berechnet. Darüber hinausgehende Transportleistungen sind vor Lieferung zu vereinbaren und werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
1.1.3. Wir sind stets bemüht, unsere Waren so rasch wie möglich anzuliefern. Unverschuldete Verzögerungen, insbesondere durch ungünstiges Wetter (Regen, Hitze, Frost) oder Verkehrsstörungen gehen nicht zu unseren Lasten.
Sollte der vom Kunden gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden können, bleibt die Bestellung dennoch aufrecht und wird ihm nach gemeinsamer Terminabsprache zugestellt.
Sollte der Kunde zum vereinbarten Liefertermin nicht anwesend sein oder für eine Vertretung vorgesorgt haben und telefonisch nicht erreichbar sein, müssen wir infolge der Verderblichkeit der Ware die Lieferung in Rechnung stellen.
1.2. Bei Abholung der Ware, erfolgt dies ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
1.2.1. Die Abholung der Waren erfolgt ab Werk. Mit der Abholung ist die Übergabe erfolgt. Die Beladung der Ware ist nicht vom Auftrag umfasst. Mitarbeiter von Zehetbauer haben hinsichtlich der Beladung der übernommenen Ware keine Anordnungsbefugnis. Eine etwaige Mithilfe bei der Beladung erfolgt ausschließlich über Wunsch und auf Verantwortung des Lenkers des Fahrzeuges des Abholers. Dieser ist auch alleine für die sichere Verwahrung der Ladung gemäß KFG verantwortlich. Jegliche Haftung auf Grund mangelhafter Ladung gegenüber Zehetbauer bzw. deren Gesellschaftern oder Mitarbeitern ist ausgeschlossen.
1.2.2. Sollte ein vereinbarter Abholtermin vom Kunden nicht eingehalten werden können, ist er jedoch weiterhin zur Zahlung verpflichtet. Die Verwahrung der Waren erfolgt ab dem nichteingehaltenen Abholtermin auf Gefahr und Kosten des Kunden.
1.3. Bei Verlegearbeiten gelten die Ausführungstermine als Richtwerte. Es bleibt uns vorbehalten den Ausführungstermin je nach Witterungsverhältnissen zu verzögern bzw. im Extremfall abzusagen.
1.4. Die Vergabe der Ausführung - ganz oder teilweise - an Subunternehmer bleibt uns vorbehalten.
1.5. Bei Übergabe der Ware ist die Rechnung bar oder mit Kreditkarte (Visacard oder Mastercard) zu bezahlen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung gelangen Verzugszinsen sowie Zinseszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zur Verrechnung. Die Verbindlichkeit des Kunden kann durch Aufrechnung allfälliger ihm zustehender Forderungen nicht aufgehoben werden. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gilt dieses Aufrechnungsverbot mit den Einschränkungen des § 6 Abs. 1 Zif. 8 Konsumentenschutzgesetz.
Darüber hinaus hat der säumige Kunde sämtliche notwendige zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis der betriebenen Forderung stehen, zu bezahlen.
1.6. Ein gültiger Auftrag kommt erst mit Annahme der Bestellung samt Bekanntgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Pflegeanleitung zustande. Bestellungen der Kunden gelten lediglich als Angebot zum Vertragsabschluss durch Zehetbauer.
1.7. Wir garantieren, dass der gelieferte bzw. abgeholte Rasen frei von Krankheiten und anwuchsfähig ist. Allfällige Quantitäts- oder Qualitätsmängel sind sogleich bei Übernahme, spätestens jedoch 24 Stunden nach Erhalt des Rasens schriftlich oder telefonisch mit umgehender nachfolgender schriftlicher Bestätigung bekannt zu geben. Diese müssen vom Kunden dokumentiert werden, zum Beispiel durch Fotografien.
1.8. Die Reklamationsfrist für versteckte Mängel endet sechs Monate nach der Übernahme.
1.9. Die Anlieferung oder Abholung einer Rasensorte, die nicht der Bestellung entspricht, gilt als unwesentlicher Qualitätsmangel, der durch Ersatzlieferung bzw. Abholung des Ersatzware verbessert werden kann.
Sollte ein Ersatz notwendig sein, geben wir Ersatz in ähnlichem aber gleichwertigem Rasen. Wir behalten uns vor, dass es aufgrund der Ernte auf verschiedenen Feldschlägen zu Unterschieden in Farbe und Aussehen kommen kann.
II. Schadenersatz
2.1. Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, welche über den Wert der gelieferten Ware hinausgehen, sind ausgeschlossen.
Bei Nichteinhaltung der Pflegeanleitung ist der Ersatz jeglichen Schadens ausgeschlossen.
2.2. Ein Rücktritt vom Liefervertrag, welcher später als drei Tage vor der vereinbarten Lieferung erklärt wird, berechtigt uns, den vollen Lieferpreis zu verlangen. Ein Rücktritt vor diesem Termin berechtigt uns, zur Abdeckung unserer Fixkosten 20 % des Rechnungsbetrages zu verrechnen.
Bei Verschiebungen terminlich bereits fixierter Lieferungen, die uns 2 Werktage oder kürzer vor dem Liefertermin bekanntgegeben werden, behalten wir uns vor die anfallenden zusätzlichen Speditionskosten in Rechnung zu stellen.
2.3. Sämtliche für die Auftragsabwicklung benötigten Daten und Informationen werden durch die EDV gespeichert und verarbeitet. Diese Daten werden von uns vertraulich behandelt.
Bei elektronischer Abwicklung gilt jedoch Punkt “V. Elektronische Abwicklung” der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Fertigrasen ist lebendes, verderbliches Pflanzenmaterial.
Fertigrasen muss sofort verlegt werden und binnen Minuten nach dem Verlegen zur Kühlung gegossen und feucht gehalten werden. Nach Übernahme des Fertigrasens sind die Rasenrollen in den Schatten zu stellen. Die Verlegung und Pflege des Fertigrasens muss nach unserer Verlege- und Pflegeanleitung erfolgen. Bei der Verlegung von Fertigrasen gilt der vereinbarte Tag der Verlegung als Zeitpunkt der Übernahme. Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit des Auftraggebers.
2.5. Mutterboden oder Humuslieferungen werden unsererseits nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden, die durch Verunkrautung des Bodens entstehen, wird ebenso nicht gehaftet.
2.6. Für Setzungsschäden, die bei Arbeiten auf nicht von uns ausgefülltem Gelände entstehen, wird keine Haftung übernommen.
2.7. Für Mängel, die dadurch entstehen, dass Fertigrasen nicht anwächst oder Saatgut nicht aufgeht, muss nur dann aufgekommen werden, wenn die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im allgemeinen für ein Jahr, an uns übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung sind wir jedoch befreit, wenn die Schäden auf mutwilliges Fremdverschulden von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstigen äußeren Einflüssen oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
2.8. Sollten Lieferungen nach dem garantierten Zustellzeitpunkt angeliefert werden, so haften wir für Kosten, die im Zusammenhang mit der späteren Anlieferung stehen, bis maximal zur Höhe der Transportkosten. Wurde eine spätere Lieferzeit vereinbart, so gilt diese.
III. Belehrung über das Rücktrittsrecht von Verbrauchern
gemäß §§ 3,
3a und 4 Konsumentenschutzgesetz
3.1. Kunden, die im Wege des Fernabsatzes (Internet, E-Mail, Telefon) bestellt haben, steht ein Rücktrittsrecht vom Vertragsantrag oder vom Vertrag zu, das innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich erklärt werden kann. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, zur Identifizierung der vertragsnotwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages.
3.2. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so
• haben wir alle empfangenen Leistungen samt gesetzlicher Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen;
• hat der Kunden die empfangenen Leistungen zurückzustellen und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen; ist die Rückstellung der bereits abgeholten Waren bzw. von uns bereits getätigten Lieferung unmöglich oder untunlich, so hat der Kunde uns ihren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegendem Vorteil gereichen.
3.3. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5f Konsumentenschutzgesetz dem Verbraucher unter anderem kein Rücktrittsrecht zusteht, bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird oder Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
3.4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Unternehmer ist, das Bezirksgericht Gänserndorf. Es gilt österreichisches Recht.
IV. Zehetbauer Dünger-Abo
4.1. Gegenstand des Dünger-Abos
Das Dünger-Abo umfasst drei Aussendungen versandkostenfrei zugestellt, mit der gewählten Sackeinheit von 10 kg oder 25 kg. Folgende Lieferoptionen werden angeboten: zum jeweils richtigen Düngerzeitpunkt oder drei Sackeinheiten mit einer Lieferung. Je nach Witterung wird der optimale Düngerzeitpunkt (Ende März, Ende Mai und Ende August) von Zehetbauer festgelegt. Abweichende Lieferwünsche können nicht berücksichtigt werden.
4.2. Vertragsabschluss
Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Dünger-Abo online im Zehetbauer Rasenshop, telefonisch oder per E-Mail abzuschließen. Der Vertrag hat Gültigkeit mit der Bezahlung des Gesamtbetrages. Ein Widerrufsrecht steht dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
4.3. Laufzeit und Kündigung
Nach Abschluss der Lieferung von drei Säcken erhält der Kunde die Erinnerung zur Verlängerung des Dünger-Abos. Das Abo wird mit einer Neubestellung im Rasenshop, per E-Mail oder telefonisch verlängert. Wird der Gesamtbetrag für die gewählte Sackeinheit bezahlt, verlängert sich das Abo für den entsprechenden Zeitraum. Zehetbauer behält sich vor, den Kunden per E-Mail oder telefonisch auf eine Verlängerung hinzuweisen. Bei Nichteinlangen der Zahlung bei Zehetbauer bis 10 Tage vor der nächsten Düngeraussendung, erlischt die Verlängerung automatisch. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Automatische Verlängerungen werden nicht angeboten.
V. Hinweise für Besucher der Website
Die Websiten von Zehetbauer nutzt Google Analytics, einen Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“). Dieser verwendet so genannte „Cookies“, das sind Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und eine Analyse Nutzung der Website ermöglicht. Die durch die Google-Analytics-Cookies erzeugten Informationen über Ihre Nutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google Inc. in den USA übertragen und dort gespeichert.
Google wird diese Informationen nutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, Reports über die Webseitenaktivität zusammenzustellen und um weitere mit der Webseiten- und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google Inc. in Verbindung bringen.
Sie können die Installation von Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihres Browsers verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht alle Funktionen dieser Webseite in vollem Umfang nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich einverstanden mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Weise und zu dem genannten Zweck.
VI. Elektronische Abwicklung
Gibt der Kunde im Zuge der Geschäftsabwicklung eine E-Mail-Adresse bekannt, so ist er mit der Kommunikation zur Abgabe von Willenserklärungen auf elektronischem Wege einverstanden. Die Anforderung der Schriftlichkeit kann somit auch mit E-Mail beiderseits erfüllt werden. Beide Parteien sind verpflichtet, regelmäßig, eingegangene E-Mails zu öffnen.
Beide Parteien sind verpflichtet, dass vom Sender angeforderte Übermittlungsbestätigungen vom Empfänger abgegeben werden müssen.
VII. Datenschutz
Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen. Sofern Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben, werden nach vollständiger Abwicklung des Vertrages oder Löschung Ihres Kundenkontos Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Wir halten uns eine darüber hinausgehende Datenverwendung, die gesetzlich erlaubt ist, vor, und informieren sie darüber.
Weiterführende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage https://www.zehetbauer.at/de/ueber-uns/datenschutz.html oder auf Anfrage datenschutz@zehetbauer.at.